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Alkoholmissbrauch

Alkoholverzicht ist auch bei nicht Vorliegen einer Alkoholkrankheit immer dann erforderlich, wenn sich, unabhängig von der aktenkundigen Verkehrsvorgeschichte, ein klassisch, relevanter Alkoholmissbrauch nach DSM-IV diagnostizieren lässt oder aufgrund der „Lerngeschichte“ sonst anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter, kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.

(Die Definition orientiert sich dabei an die ICD 10 und DSM IV)

Alkoholmissbrauch

DSM-IV-Kriterien „Substanzmissbrauch“.

Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb desselben 12-Monats-Zeitraums manifestiert:

(1) Wiederholter Substanzgebrauch, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt…

(2) Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann…

(3) Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch…

(4) Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischen-menschlicher Probleme, die durch die Auswirkungen der psychotropen Substanz verursacht oder verstärkt werden…

  1. Die Symptome haben niemals die Kriterien für Substanzabhängigkeit der jeweiligen Substanzklasse erfüllt…

Unter „schädlichem Gebrauch“ von Alkohol versteht die ICD-10 ein Konsummuster mit tatsächlichen schädlichen Gesundheitsfolgen für Psyche und /oder Physis des Konsumenten. Dazu zählen sowohl körperliche als auch psychische Störungen wie z.B. depressive Episoden nach massivem Alkoholkonsum. Die Ablehnung des Konsumverhaltens durch andere Personen oder negative soziale Folgen wie z.B. Eheprobleme stellen kein Kriterium für schädlichen Gebrauch dar. Ebenfalls eine akute Intoxikation beweist allein nicht den Gesundheitsschaden, der für die Diagnose erforderlich ist.

Alkoholabhängigkeit

Nach den DSM-IV-Kriterien „Substanzabhängigkeit“

Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch (Alkohol) führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens drei der folgenden Kriterien manifestieren, die zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:

(1) Toleranzentwicklung, definiert durch eines oder folgenden Kriterien:

(a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen.

(b) deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.

(2) Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien äußern:

(a) charakteristisches Entzugssyndrom der jeweiligen Substanz

(b) dieselbe (oder eine sehr ähnliche Substanz) wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.

(3) Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.

(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.

(5) Viel Zeit für Aktivitäten, um die Substanz zu beschaffen …

(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzmissbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.

(7) Fortgesetzter Substanzmissbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch den Substanzmissbrauch verursacht oder verstärkt wurde …

ICD-10 Kriterien

1.Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, Alkohol zu konsumieren.

  1. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
  2. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums.
  3. Nachweis einer Toleranz.
  4. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Inter­essen zugunsten des Alkoholkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um den Alkohol zu konsumieren oder sich von den Folgen des Konsums zu erholen.
  5. Anhaltender Alkoholkonsum trotz Nachweises eindeutig schädlicher Folgen wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken.

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